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Haus-Not-Ruf

Ansprechpartnerin

Frau
Simone Moosmann

Tel: 0741 479- 233
s.moosmann@kv-rottweil.drk.de

Krankenhausstraße 14
78628 Rottweil

Jeder Mensch kann sich zu Hause unsicher fühlen.
Zum Beispiel wenn der Mensch krank oder alt ist.
Und wenn der Mensch oft alleine ist.
Dann hilft der Haus-Not-Ruf vom Deutschen Roten Kreuz.

Was ist Haus-Not-Ruf?

Der Haus-Not-Ruf hilft Ihnen in einem Not-Fall.

Sie bekommen dafür vom Deutschen Roten Kreuz Geräte.

Mit diesen Geräten können Sie im Not-Fall Hilfe rufen.

  • Sie bekommen einen Knopf.
Hausnotruf Foto: A. Zelck / DRKS

Diesen Knopf haben Sie am Körper.
Sie können den Knopf drücken.
Damit rufen Sie Hilfe.

  • Sie sprechen dann mit einem Mitarbeiter.

Der Mitarbeiter kennt Ihren Stand-Ort.

  • Der Mitarbeiter kann Ihnen helfen.

Er kann ein Familien-Mitglied oder einen Arzt anrufen.

  • Sie hatten doch keinen Not-Fall?

Dann wünscht der Mitarbeiter Ihnen eine ruhige Nacht.

Der Mitarbeiter kann das Gerät dann wieder abschalten.

Wozu Haus-Not-Ruf?

Mit dem Haus-Not-Ruf bekommen Sie schnell Hilfe in einem Not-Fall.

Sie können die Not-Ruf-Zentrale immer anrufen.

Auch in der Nacht.

  • Sie bekommen sehr schnell Hilfe.
  • Sind sie krank oder nehmen Sie Medikamente?

Der Mitarbeiter kann den Not-Arzt darüber informieren.

  • Der Mitarbeiter ist für Not-Rufe ausgebildet.
  • Können Sie den Not-Ruf nicht mehr selbst anrufen?

Dann helfen Ihnen andere Geräte.
Die Geräte dazu heißen Bewegungs-Melder und Tages-Taste.
Fragen Sie beim Roten Kreuz nach Bewegungs-Melder und Tages-Taste.

  • Ein Mitarbeiter kann aber auch Sie anrufen.

Zum Beispiel wenn Sie Rauch oder Wasser oder Gas in der Wohnung haben.

Auch dafür gibt es Geräte.

Preise und Leistungen

Im Basis-Tarif sind diese Dinge enthalten:

  • Sie bekommen die Geräte.

Sie bekommen einen Knopf und eine Station.

Der Knopf heißt: Hand-Sender.

  • Ein Mitarbeiter schaltet die Geräte ein.
  • Die Geräte werden mit der Not-Ruf-Zentrale verbunden.
  • Dann erklärt Ihnen der Mitarbeiter die Geräte.

Mit den Geräten können Sie Hilfe rufen.

  • Die Not-Ruf-Zentrale hilft Ihnen.

Ein Mitarbeiter kann für Sie einen Arzt oder ein Familien-Mitglied anrufen.

  • Wenn ein Gerät kaputt ist, bekommen Sie ein neues.

Leere Batterien werden getauscht.

  • Ihre Pflege-Kasse bezahlt diese Leistungen.

Dazu müssen Sie einen Antrag stellen.

Ein Mitarbeiter vom Roten Kreuz hilft Ihnen dabei.

Der Basis-Tarif kostet 18,36 Euro für einem Monat.

  • Dazu kommt eine Anschluss-Gebühr.

Die Anschluss-Gebühr kostet 10,49 Euro.

Sie bezahlen die Anschluss-Gebühr nur einmal.

  • Haben Sie eine Pflege-Stufe?

Dann bezahlt die Pflege-Kasse den Basis-Tarif und die Anschluss-Gebühr.

Es gibt auch noch weitere Geräte und Leistungen.

Sie können diese extra wählen.

  • Sie können dem Roten Kreuz einen Schlüssel für Ihre Wohnung geben.
  • Fach-Personal kann Ihre Tür öffnen.

Dann muss Ihre Tür nicht aufgebrochen werden.

  • Bei einem Umzug werden Ihre Geräte neu angeschlossen.
  • Es gibt auch Geräte zur Erkennung von Rauch oder Wasser oder Gas in Ihrer Wohnung.

Diese Geräte heißen:

Funk-Rauch-Melder.

Funk-Wasser-Melder.

Funk-Gas-Melder

Diese Geräte erkennen die Gefahr selbst.
Und diese Geräte rufen auch selbst Hilfe.

  • Es gibt noch 2 weitere Geräte:

Den Bewegungs-Melder und die Tages-Taste.
Damit senden Sie Signale an die Not-Ruf-Zentrale. 
Dann weiß die Not-Ruf-Zentrale: Es geht Ihnen gut.

Die Preise für diese Leistungen sind verschieden.
Bitte fragen Sie beim Deutschen Roten Kreuz nach.
Das Deutsche Rote Kreuz sagt Ihnen den genauen Preis.

Sind Sie interessiert am Haus-Not-Ruf?

  • Rufen Sie diese Nummer an: 0 08 00 03 65 00 0. Der Anruf ist gratis.
  • Oder fragen Sie nach beim Deutschen Roten Kreuz in Ihrer Stadt.

Sie können nach der Post-Leit-Zahl suchen.
Dann wird Ihnen der richtige Kontakt angezeigt.

  • Das Deutsche Rote Kreuz erklärt Ihnen den Haus-Not-Ruf.

Dazu kann ein Mitarbeiter zu Ihnen nach Hause kommen.
Dabei kann auch der Vertrag gemacht werden.
Und die Geräte können angeschlossen werden.

  • Sagen Sie dem Mitarbeiter:

Wen soll das Rote Kreuz bei einem Not-Fall für Sie anrufen?
Das kann ein Arzt sein oder ein Familien-Mitglied.
Einzelheiten

  • Für den Haus-Not-Ruf bekommen Sie zwei Geräte:

Eine Station und einen Hand-Sender.
Der Hand-Sender ist ein Knopf.
Diesen Knopf tragen Sie am Körper.
Er ist klein und leicht.
Sie können den Knopf am Hand-Gelenk oder an einer Kette tragen.
Und Sie können den Knopf mit ins Wasser nehmen.

  • Bei einem Not-Fall drücken Sie den Knopf.

Ein Mitarbeiter vom Roten Kreuz meldet sich dann bei Ihnen.
Es schaltet sich ein Mikrofon ein.
Sie können nun direkt mit einem Mitarbeiter sprechen.

  •  Gehen Sie gerne alleine raus?

Dann gibt es ein anderes Gerät:
Das Mobil-Ruf-Paket.

Damit können Sie auch unterwegs ganz einfach Hilfe rufen.

So wie mit dem Haus-Not-Ruf.

  • Das Mobil-Ruf-Paket können Sie nur draußen nutzen.
  • Den Haus-Not-Ruf können Sie nur zu Hause nutzen.

Hausnotruf - Empfohlenes Komplettpaket

  • Basispaket (siehe links; inkl. 24-Stunden-Entgegennahme der Notrufe)
  • Schlüsselaufbewahrung
  • Pflege Ihrer medizinischer Daten
  • im Notfall Hilfe durch ausgebildetes DRK-Personal

 46,40 € monatlich

Häufige Fragen zum Hausnotruf

  • Wer braucht den Hausnotruf?

    Der Hausnotruf erhöht das individuelle Sicherheitsgefühl und kann im Ernstfall Leben retten. Er eignet sich daher besonders für Menschen, die gesundheitlich eingeschränkt oder oft allein sind.

  • Wer übernimmt die Kosten für den Hausnotruf?

    Bei Menschen mit anerkanntem Pflegegrad trägt die Pflegekasse die Kosten für alle Leistungen des einfachen Hausnotrufpakets. Das DRK übernimmt dabei die Antragstellung bei der Kasse.

  • Was passiert, wenn ich den Notrufknopf nicht selbst drücken kann?

    Das Hausnotruf-System kann mit einer Sicherheitsuhr ausgerüstet werden. Ihre Hausnotrufzentrale ruft Sie an, wenn Sie nicht innerhalb einer vereinbarten Zeitspanne per Knopfdruck signalisieren, dass mit Ihnen alles in Ordnung ist.

  • Für wen ist der Hausnotruf geeignet?

    Der Hausnotruf kann Leben retten und ist prinzipiell für jeden geeignet. Für ältere Menschen ist er ideal. Häufig wird er von Personen genutzt, die gesundheitlich eingeschränkt oder oft allein sind. Es gibt auch mobile Notrufgeräte, die sogar außerhalb der Wohnung funktionieren. Sehr wichtig ist auch: Der Hausnotruf erhöht Ihr persönliches Sicherheitsgefühl.

  • Wie funktioniert der Hausnotruf?

    Sie können unsere Hausnotrufzentrale im Notfall einfach per Knopfdruck alarmieren. Sie tragen den Funksender entweder wie eine Uhr am Arm oder an einer Kette um den Hals. Unsere Hausnotrufzentrale ist an jedem Tag rund um die Uhr besetzt. Im Notfall leisten wir schnelle Hilfe nach Ihren Bedürfnissen und gesundheitlichen Erfordernissen. Im Vorfeld können Sie bereits festlegen, wie wir verfahren und welche Personen wir informieren sollen.

  • Was passiert, wenn ich den Notruf-Knopf nicht selbst drücken kann?

    Das System kann mit einer Sicherheitsuhr ausgestattet und so ausgelegt werden, dass Ihre Hausnotrufzentrale Sie anruft, wenn Sie nicht innerhalb einer vereinbarten Zeitspanne per Knopfdruck signalisieren: Alles in Ordnung. Damit ist sichergestellt, dass auch ohne Ihr Zutun im Notfall Hilfe kommt. Melden Sie sich nicht und sind zudem nicht erreichbar, wird sofort reagiert.

  • Wie bekomme ich individuelle Beratung?

    Rufen Sie uns an. Gern vereinbaren wir einen persönlichen Beratungstermin mit Ihnen. Auf Wunsch besucht Sie das DRK auch zu Hause. In einem ausführlichen Gespräch lernen wir Ihre Lebens- und Wohnsituation kennen und finden die für Sie passende Lösung. Gern sind wir Ihnen auch behilflich, wenn Sie einen Antrag auf Kostenübernahme durch die Pflegekasse stellen möchten.

  • Gibt es beim Hausnotruf zusätzliche Leistungen?

    Mit dem Hausnotruf können weitere Leistungen verknüpft werden. Unser Schlüsselservice dient etwa dazu, dass wir im Notfall einen Schlüssel zu Ihrer Haustür haben und schnell zu Ihnen gelangen können, ohne Türen oder Schlösser zu beschädigen. Darüber hinaus gibt es zusätzliche Module: Im Notfall lösen diese einen Alarm in unserer Zentrale aus, ohne dass Sie selbst den Hilfeknopf drücken müssen - zum Beispiel bei einem Brand.  

  • Welche Informationen muss ich geben?

    Vor der Einrichtung Ihres Anschlusses benötigt das DRK einige wichtige persönliche Informationen, die in der Hausnotrufzentrale gespeichert werden und im Notfall zur Verfügung stehen. Hierzu stellen wir Ihnen unter anderem folgende Fragen:

    • Wer sind Ihre Familienangehörigen, Ihre wichtigsten Freunde und Nachbarn?
    • Wer ist Ihr Hausarzt?
    • Welche Hilfen nehmen Sie bereits in Anspruch?
    • Haben Sie besondere Vorlieben, Wünsche und Gewohnheiten?
    • Und welche Risiken, Einschränkungen und Erkrankungen?

    Diese Angaben werden selbstverständlich regelmäßig aktualisiert. So liegen in der Hausnotrufzentrale immer alle Informationen vor, um Ihnen jederzeit schnellstmöglich die richtige Hilfe geben zu können. All Ihre persönlichen Angaben werden streng vertraulich behandelt.

  • Ab welchem Pflegegrad werden die Kosten übernommen?

    Bei Teilnehmern mit anerkanntem Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse die Kosten des Basistarifs in Höhe von 25,50 €. Bei der Antragsstellung sind wir Ihnen gerne behilflich.

  • Welche Zusatzleistungen gibt es?

    Das DRK setzt wie bei den Hausnotrufgeräten und den Handsendern nur ausgereifte Technik und Geräte führender Hersteller ein, die optimal aufeinander abgestimmt sind. Fragen Sie Ihren Kreisverband vor Ort nach den Möglichkeiten im Detail! Einzeln oder in Kombination können wir zum Beispiel folgende Zusatzfunktionen anbieten:

    Funk-Rauchmelder

    Der optische Funk-Rauchmelder dient der Brandfrüherkennung. Er reagiert auf sichtbaren Rauch, der bei einem Brand in der Regel vor der Flammenbildung oder einem Temperaturanstieg auftritt. Er warnt seine Umgebung akustisch durch einen starken, durchdringenden Ton. Gleichzeitig meldet er die Gefahr drahtlos über Funk an Ihr Hausnotrufgerät, das den Alarm in der Notrufzentrale auslöst.

    Funkbewegungsmelder

    Der Funk-Bewegungsmelder wird innerhalb Ihrer Wohnung an einem Platz installiert, an dem Sie sich im Alltag besonders oft oder regelmäßig aufhalten. Immer dann, wenn der Melder eine Bewegung registriert, wird die Sicherheitsuhr Ihres Hausnotrufgerätes zurückgesetzt. Geschieht dies nicht, werden Sie von Ihrer Zentrale angerufen - und sollten wir Sie nicht erreichen, wird sofort Hilfe geschickt.

    Funk-Kontaktmelder

    Der Funk-Kontaktmelder dient zur Anschaltung von externen Kontakten - z.B. an der Fußmatte oder dem Türschloss - und überträgt je nach Einstellung Meldungen oder Alarme an Ihr Hausnotrufgerät. Von hier aus werden diese automatisch an die Notrufzentrale übermittelt. So sichern Sie neben Ihrer Person auch Ihre Wohnung oder Ihr Haus gegen unliebsame Überraschungen.

  • Unsere AGB im Hausnotruf - Allgemeine Geschäftsbedingungen
    Allgemeine Geschäftsbedingungen zum DRK-Servicevertrag für den Hausnotruf/Mobilruf

    1. Leistungsumfang

    1.1. Ausstattung und Einrichtung des Gerätes

    1.1.1 Geräteausstattung

    Die im Vertrag festgelegte Art und der Umfang der Geräteausstattung wird vom DRK-Vertragspartner leihweise zur Verfügung gestellt. Hausnotrufgeräte, der dazugehörige Handsender und die Notrufzentrale entsprechen den Qualitätsstandards und Anforderungen des Pflegehilfsmittelverzeichnisses nach § 78 Abs. 2 SGB XI i.V.m. § 40 SGB XI. Geräte, die nicht im Pflegehilfsmittelverzeichnis gelistet sind, wurden vom DRK hinsichtlich der Funktionsfähigkeit und des Nutzungszwecks umfassend geprüft.

    1.1.2 Bereitstellung und Installation

    Die nach dem Vertrag festgelegten Geräte werden unverzüglich, spätestens innerhalb von 2 Arbeitstagen nach Vertragsschluss vom DRK-Vertragspartner bereitgestellt und installiert, sofern beim Teilnehmer die notwendigen technischen Voraussetzungen gegeben sind. Voraussetzung für die Teilnahme am Hausnotruf ist die Schaffung eines geeigneten Anschlusses für das Hausnotrufgerät und ein evtl. erforderlicher Internetzugang über einen entsprechenden Anbieter (sog. „Provider“). Diese sind auf Kosten des Teilnehmers zu schaffen.

    1.1.3 Gebrauchseinweisung

    Die Gebrauchseinweisung des Teilnehmers und der übrigen vor Ort befindlichen Personen in den Gebrauch der Geräte erfolgt vor Ort durch einen geschulten Mitarbeitenden des DRK-Vertragspartners.

    1.1.4 Beratung bzgl. Pflegekasse

    Der Teilnehmer wird bei der Antragstellung zur Kostenübernahme des Notrufgerätes als kostenloses Pflegehilfsmittel bei der Pflegekasse durch den DRK-Vertragspartner umfassend beraten und unterstützt. Eine Antragstellung erfolgt jedoch durch den Teilnehmer selbst.

    1.1.5 Abstimmung Notfallplan

    Im Rahmen der Einweisung in den Gebrauch der Geräte stimmen der Teilnehmer und der DRK-Vertragspartner eine Alarmierungsreihenfolge im Falle eines Notrufs (im Folgenden „Notfallplan“) ab. Der Teilnehmer versichert, dass die von ihm benannten Kontaktpersonen informiert und mit ihrer Aufgabe sowie der Speicherung und Verarbeitung ihrer Daten einverstanden sind.

    1.1.6 Konfiguration

    Die Konfiguration des Gerätes wird in der Weise vorgenommen, wie es vom Teilnehmer oder einer von ihm beauftragten Person entsprechend den Erfordernissen des Einzelfalles in Auftrag gegeben wird. Die Notrufzentrale ist grundsätzlich an erster Stelle zu konfigurieren.

    1.1.7 Sicherstellung der technisch einwandfreien Funktionsfähigkeit

    Bei vom DRK-Vertragspartner zur Verfügung gestellten Geräten gewährleistet dieser die Sicherstellung der technisch einwandfreien Funktion der Geräte sowie die korrekte Anbindung an die Hausnotrufzentrale während der vertraglichen Versorgungsdauer. Er führt dazu geeignete Kontrollen durch. Es kann jedoch keine Garantie für das Funktionieren und die Verfügbarkeit des Fernsprech-, Mobilfunk- und/oder Datennetzes sowie kundeneigener Hardware übernommen werden. Der Teilnehmer ist zur Gewährleistung des störungsfreien Funktionierens des Hausnotrufs/Mobilrufs verpflichtet und ihm bekannt werdende Störungen und/oder Schäden jeglicher Art unverzüglich dem DRK-Vertragspartner anzuzeigen.

    Um die Funktionstüchtigkeit des Mobilrufgerätes zu überprüfen, verpflichtet sich der Teilnehmer, einen Testnotruf pro Monat an die Notrufzentrale durchzuführen. Ferner trägt der Teilnehmer dafür Sorge, dass das Gerät stets ausreichend geladen/ betriebsbereit ist und eine Verbindung zum Mobilfunknetz besteht. Der DRK-Vertragspartner haftet nicht für Funktionsausfälle des Mobilrufgeräts wegen unzureichender Stromversorgung und/oder fehlendem Netzempfang.

    1.1.8 Instandhaltung und Ersatz

    Der DRK-Vertragspartner gewährleistet gemäß Nr. 3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen während der Vertragslaufzeit die Instandhaltung und den Ersatz der Leihgeräte.

     

    1.2. Bearbeitung des Notrufs

    1.2.1 Notrufzentrale

    Die Entgegennahme der Notrufe durch eine 24 Stunden am Tag besetzte Notrufzentrale und Einleitung der erforderlichen Maßnahmen erfolgen gemäß dem Notfallplan entsprechend der jeweiligen Situation.

    1.2.2 Kontaktpersonen/Bezugspersonen

    Wird vom Teilnehmer ein Notruf ausgelöst, so wird von der Notrufzentrale eine der im beigefügten Notfallplan aufgeführten Kontaktpersonen per Anruf, SMS, App-Nachricht oder E-Mail verständigt.

    1.2.3 Pflicht des DRK-Vertragspartners

    Der DRK-Vertragspartner wird sich sachgerecht bemühen, die Kontaktpersonen zu erreichen. Ein tatsächliches Erreichen der Kontaktpersonen ist nicht geschuldet.

    1.2.4 Kein medizinischer Notfall

    Liegt kein offensichtlicher medizinischer Notfall vor, so werden die Kontaktpersonen gemäß dem Notfallplan alarmiert.

    1.2.5 Medizinischer Notfall

    Ist für die Notrufzentrale erkennbar, dass es sich um einen medizinischen Notfall handelt oder handeln könnte und kann der Standort des Teilnehmers eindeutig bestimmt werden, so verständigt sie die Rettungsleitstelle/integrierte Leitstelle. Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass es sich um keinen medizinischen Notfall handelt, so trägt die Kosten des Rettungseinsatzes (sowohl Rettungsdienst als auch Feuerwehr einschließlich durch sie ggf. hervorgerufene Sachbeschädigungen) – sofern diese in Rechnung gestellt werden – der Teilnehmer.

    1.2.6 Fehlalarm

    Ein Fehlalarm entsteht, wenn ohne Vorliegen eines Notfalls ein Notruf ausgelöst wird und die Notrufzentrale Maßnahmen gemäß Vertragsvereinbarung in die Wege leitet. Ein Fehlalarm kann auch durch vom Teilnehmer zu vertretende Missverständnisse bei der Entgegennahme von Notrufen ausgelöst werden. Im Falle eines Fehlalarms trägt der Teilnehmer die daraus entstehenden Kosten  gem. der jeweils gültigen Preisliste.

     

    1.3. Zusatzleistungen des DRK-Vertragspartners

    1.3.1 Lebenszeichenfunktion durch die Tagestaste (Sicherheitsuhr)

    Im Falle der Inanspruchnahme der Vertragsleistung „Tagestaste“ (Lebenszeichenfunktion) hat der Teilnehmer mindestens einmal innerhalb von 24 Stunden diese Taste zu betätigen, sofern kein Zusatzgerät (z.B. Bewegungsmelder/Sensoren) diese Aufgabe ersetzt. Bleibt die Betätigung der Tagestaste aus, setzt das Hausnotrufgerät einen automatischen Alarm (”Passiv-Alarm”) an die Notrufzentrale ab. Daraufhin wird von der Notrufzentrale die Verbindung zum Teilnehmer aufgenommen. Kann die Situation nicht geklärt werden, wird eine zeitnahe Wohnungsnachschau veranlasst. Eine weitergehende Verpflichtung des DRK-Vertragspartners besteht nicht.

    Die Notrufzentrale ist durch den Teilnehmer oder eine von ihm beauftragte Person umgehend zu informieren, wenn die Lebenszeichenfunktion ausgesetzt werden soll (etwa bei Urlaubs- oder Krankenhausabwesenheit). Auch die Wieder-Aktivierung der Lebenszeichenfunktion nach Rückkehr liegt im Verantwortungsbereich des Teilnehmers und muss der Notrufzentrale zwingend angezeigt werden.

    1.3.2 Schlüsseldepot/Schlüsselhinterlegung

    Zur Sicherung eines möglichst direkten Zugangs der Helfenden im Notfall, kann der Teilnehmer die notwendigen Haus- und Wohnungsschlüssel an den DRK-Vertragspartner zur Hinterlegung in dessen Schlüsseldepot übergeben. Näheres ist in Nr. 4.2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt.

    1.3.3 Schlüsseltresor

    Es besteht die Möglichkeit, in der Nähe der Haustür einen Schlüsseltresor mit PIN-Code anzubringen. Der Schlüsseltresor kann zu einem in der Preisliste genannten Betrag käuflich erworben werden. Näheres ist in Nr. 4.3 geregelt.

    1.3.4 Helfereinsatz (Hintergrunddienst)

    Der Teilnehmer kann im Falle eines Notrufs, bei dem der Einsatz des Rettungsdienstes oder Notarztes nicht gerechtfertigt ist, Hilfe des DRK in Anspruch nehmen. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um keine medizinische Notfallsituation handelt, sondern um eine allgemeine, sich aus der Lebenssituation ergebende Situation der Hilflosigkeit oder einer Wohnungsnachschau.

    Ausgenommen von der Hilfeleistung gemäß diesem Absatz sind jegliche Situationen, die den Einsatz eines ambulanten Pflegedienstes oder medizinische Leistungen beliebiger Art erfordern. Eine Zweckentfremdung des Hintergrunddienstes für Tätigkeiten der Alltagshilfe ist nicht zulässig und wird gem. der gültigen Preisliste mit Preisaufschlag in Rechnung gestellt.

    Die Anzahl der Helfereinsätze, die pro Jahr im Entgelt des Hausnotrufs enthalten sind, können dem beiliegenden Vertrag entnommen werden. Jeder darüber hinausgehende Helfereinsatz wird laut jeweils gültiger Preisliste vom DRK-Vertragspartner in Rechnung gestellt.

    1.3.5 Sensoren

    In der Wohnung des Teilnehmers können Sensoren montiert werden. Die Anzahl der beim Teilnehmer zu montierenden Sensoren wird im Vertrag individuell vereinbart. Die Sensoren sind und bleiben Eigentum des DRK-Vertragspartners. Sie müssen an geeigneter Stelle sach- und fachgerecht befestigt werden. Dazu kann es erforderlich sein, Löcher zu bohren oder Klebemittel anzubringen. Der DRK-Vertragspartner wartet die Sensoren regelmäßig und testet diese auf ihre Funktionsfähigkeit. Löst ein Sensor einen Alarm aus, so erfolgt dessen Bearbeitung gemäß Nr. 1.2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

     

    2. Voraussetzungen

    2.1. Technische Voraussetzungen für den stationären Hausnotruf

    2.1.1 Anschluss

    Für den Anschluss und Betrieb des Hausnotrufgeräts muss der Teilnehmer einen geeigneten Anschluss auf eigene Kosten vorhalten, der die technischen und vertraglichen Voraussetzungen gewährleistet. Erforderliche Genehmigungen durch den Vermieter holt der Teilnehmer ein. Die Erbringung von Telekommunikationsleistungen (Zugang zu Festnetztelefonleitungen oder Mobilfunknetzen für den Betrieb der Notrufgeräte) ist nicht Gegenstand dieses Vertrages.

    2.1.2 Sperrung für Sonder-Rufnummern

    Bei einigen Anbietern ist der Anschluss für Sonder-Rufnummern gesperrt, weshalb der Betrieb von verschiedenen Diensten ausgeschlossen bzw. eingeschränkt ist. In diesem Fall muss der Teilnehmer für eine Entsperrung sorgen. Alternativ kann die Einsatzmöglichkeit eines GSM-Moduls bzw. GSM-fähigen Hausnotrufgeräts geprüft werden.

    2.1.3 Verantwortlichkeit für Funktionsfähigkeit und Verfügbarkeit

    Die Leistungen durch den DRK-Vertragspartner können nur dann erbracht werden, wenn der Notruf in der Notrufzentrale eingeht. Die Funktionsfähigkeit und Verfügbarkeit des Fernsprech-, Mobilfunk- oder Datennetzes sowie kundeneigener Hardware sind deshalb Voraussetzung für die Leistungserbringung durch den DRK-Vertragspartner.

     

    2.2. Technische Voraussetzungen für den Mobilruf

    2.2.1 Verantwortlichkeiten

    Im Falle eines Mobilrufgerätes können die Leistungen durch den DRK-Vertragspartner nur dann erbracht werden, wenn der Notruf in der Notrufzentrale eingeht und die Rufnummernübermittlung aktiviert ist.

    Zum Funktionieren des Mobilrufs und für die Leistungserbringung des DRK-Vertragspartners ist unabdingbare Voraussetzung, dass die Funktionstüchtigkeit des Mobilrufgeräts und dessen korrekte Bedienung sowie die Verfügbarkeit des Mobilfunknetzes gegeben sind. Für Funktionsstörungen des Mobilrufs bei mobilfunknetz-immanenten Fehlfunktionen (z.B. sog. „Funkloch“ oder Nichterreichbarkeit in Gebäuden wie z.B. Kellerräumen) haftet der DRK-Vertragspartner nicht.

    2.2.2 GPS-Ortung

    Liefert das Mobilrufgerät die Standortposition auf Basis einer aktuellen GPS-Ortung, so tritt die Voraussetzung für eine Hilfeleistung  auf Basis dieser Daten erst ein, wenn diese Daten in der Notrufzentrale eingegangen sind. Bei der Verwendung der GPS-Ortung kann es unter Umständen, aufgrund von örtlichen Gegebenheiten oder infolge von technischen Fehlern, zu Ortungsverzögerungen oder Ortungsverschiebungen kommen. Hierfür kann der DRK-Vertragspartner keine Haftung übernehmen. Die GPS-Ortung setzt stets eine freie Satellitenverbindung voraus, die in der Regel innerhalb von Gebäuden oder Gebäudeschluchten nicht in ausreichendem Maße besteht.

    2.2.3 Örtliche Begrenzung

    Der Mobilruf kann ausschließlich auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland in Anspruch genommen werden. Die Verwendung des Mobilrufs im Ausland ist ausdrücklich ausgeschlossen.

     

    2.3. Informationspflichten des Teilnehmers

    Der Teilnehmer versichert, dass alle Angaben auf dem Datenblatt des Vertrages zum Hausnotruf bzw. Mobilruf zutreffend sind. Der Teilnehmer ist verpflichtet, Änderungen der im Vertrag aufgeführten Angaben der dem DRK-Vertragspartner unverzüglich in Textform mitzuteilen. Dazu gehören z.B. Änderungen von Telefonnummern/Kontaktdaten der genannten Kontaktpersonen, Änderungen bzgl. des Telekommunikationsanschlusses/ des Providers oder weiterer bedeutender Daten.

    Der Teilnehmer verpflichtet sich, wesentliche Änderungen seines Gesundheitszustandes (z.B. erlittene Herzinfarkte, Schlaganfälle, Einnahme blutgerinnungshemmender Medikamente usw.), die eine besondere Behandlung seines Notrufs nötig machen könnten, unverzüglich in Textform an den DRK-Vertragspartner mitzuteilen oder von Personen seines Vertrauens mitteilen zu lassen.

     

    3. Leihweise zur Verfügung gestellte Geräteausstattung

    3.1. Alle Geräte, die dem Teilnehmer leihweise zur Verfügung gestellt werden, befinden sich in einem hygienisch und technisch einwandfreien Zustand. Sie stehen im Eigentum des DRK-Vertragspartners. Sie dürfen an keinen Dritten verliehen oder verpfändet werden. Die Geräte hat der Teilnehmer vor Zugriffen Dritter, insbesondere vor Maßnahmen der Zwangsvollstreckung freizuhalten. Wird ein Gerät gepfändet oder anderweitig entwendet, hat der Teilnehmer den DRK-Vertragspartner hiervon unverzüglich zu unterrichten.

    3.2. Die Installation, Instandsetzung, Wartung und der Ersatz der Geräte werden ausschließlich durch den DRK-Vertragspartner oder von diesem beauftragten Dritte vorgenommen.

    3.3. Die Instandsetzung oder der Ersatz eines Gerätes erfolgt unverzüglich (in der Regel innerhalb von 24 Stunden) nach Meldungseingang beim DRK-Vertragspartner. Der DRK-Vertragspartner ist berechtigt, ein funktionsgleiches Ersatzgerät seiner Wahl zur Verfügung zu stellen.

    3.4. Der Teilnehmer haftet für vorsätzliche oder grob fahrlässige Beschädigung des Gerätes sowie bei Verlust. Verlust, Beschädigungen oder Funktionseinschränkungen sind dem DRK-Vertragspartner unverzüglich mitzuteilen. Im Übrigen trägt der DRK-Vertragspartner die Kosten für die Instandsetzung oder den Ersatz eines Gerätes. Dem Teilnehmer wird eine Rückvergütung des Vertragsentgelts für die Dauer der Ausfallzeit gewährt, wenn diese länger als 24 Stunden beträgt.

    3.5. Nach Vertragsende sind die Geräte in einwandfreiem Zustand auf Kosten und Gefahr des Teilnehmers an den DRK-Vertragspartner unverzüglich zurückzugeben.

     

    4. Zutritt zur Wohnung und Wohnungsschlüssel

    4.1. Der Teilnehmer gestattet den im Zusammenhang mit einem Hilfeeinsatz vom DRK-Vertragspartner zu ihm entsandten Einsatzkräften den Zutritt zu seiner Wohnung. Gleiches gilt – nach vorheriger Anmeldung – für Mitarbeitende des DRK-Vertragspartners, die den Teilnehmer zwecks Besichtigung, Wartung oder Reparatur der leihweise zur Verfügung gestellten Geräteausstattung aufsuchen. Diese Personen werden sich durch einen Dienstausweis oder eine Bescheinigung über ihre Tätigkeit beim DRK legitimieren.

    4.2. Ist die Hinterlegung eines Wohnungsschlüssels gemäß Nr. 1.3 Ziff. 2 vereinbart, so trägt der Teilnehmer die Kosten zur Fertigung der zur Hinterlegung bestimmten Schlüssel. Der Teilnehmer stellt sicher, dass die Schlüssel, die er dem DRK-Vertragspartner übergibt, die entsprechenden Türen ordnungsgemäß öffnen. Bei eventuellen Schlosswechseln erhält der DRK-Vertragspartner unverzüglich einen neuen Schlüssel.

    Der DRK-Vertragspartner verpflichtet sich, die ihm im Rahmen des Vertrages überlassenen Schlüssel des Teilnehmers gegen unbefugten Zugriff gesichert zu verwahren und gegen Diebstahl, Verlust und Beschädigung zu sichern, solange sie sich vertragsgemäß in seinem Besitz befinden. Ist eine lebensbedrohliche Situation zu vermuten und können wegen der Eilbedürftigkeit die Schlüssel nicht rechtzeitig zugeführt werden, so ist der Teilnehmer damit einverstanden, dass die Wohnungstür zwangsweise geöffnet wird. In diesem Fall übernimmt der Teilnehmer hierfür die Kosten. Eventuell daraus entstehende Kosten für Folgeschäden gehen ebenfalls auf Rechnung des Teilnehmers.

    Verzögert sich im Falle einer Notlage die Vertragsleistung des DRK-Vertragspartners für den Teilnehmer wegen eines fehlenden bzw. verzögerten Zutritts zur Wohnung mangels Zugriff zu einem

    Wohnungsschlüssel, so ist dieser diesbezüglich von jeglicher Haftung freigestellt.

    4.3. Ist die Nutzung eines Schlüsseltresors gemäß Nr. 1.3 Ziff. 3 vereinbart, so montiert der Teilnehmer den Schlüsseltresor an einer geeigneten Stelle. Er muss dem DRK-Vertragspartner die genaue Lage sowie den PIN-Code mitteilen. Sollte die PIN geändert werden, muss der DRK-Vertragspartner unverzüglich informiert werden. In Ausnahmefällen montiert der DRK-Vertragspartner auf Wunsch des Teilnehmers den Schlüsseltresor an einer geeigneten Stelle.

    Eine geeignete Stelle in diesem Sinne sollte ein Holzbauteil sein, das nicht Bestandteil des Hauses ist. An folgenden Bauteilen werden die Schlüsseltresore nicht montiert: Türrahmen, Fensterrahmen sowie Türzargen, Briefkastenanlagen und unmittelbar am Mauerwerk. Bei Mehrfamilienhäusern ist der Teilnehmer verpflichtet, die Zustimmung des Hausverwalters/Eigentümers einzuholen.

    Der DRK-Vertragspartner übernimmt keine Haftung, wenn unbefugte Dritte den Schlüssel aus dem Tresor entnehmen, um so in die Wohnung des Teilnehmers zu gelangen. Versicherungsrechtliche Fragen muss der Teilnehmer selbst mit einer Versicherungsagentur seiner Wahl besprechen.

     

    5. Erbringung von Leistungen durch Dritte

    Dem DRK-Vertragspartner bleibt es vorbehalten, Vertragsleistungen durch Dritte ganz oder teilweise erbringen zu lassen. Der DRK-Vertragspartner informiert den Teilnehmer auf Anfrage, welche Leistungen durch Dritte erbracht werden.

     

    6. Unübertragbarkeit der Dienstleistung

    Die Inanspruchnahme der Dienstleistung beschränkt sich ausschließlich auf den Teilnehmer und ist im Rahmen eines Vertrages auf Dritte nicht übertragbar.

     

    7. Haftung

    7.1. Der DRK-Vertragspartner haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit – unabhängig vom Rechtsgrund der Haftung – unbegrenzt.

    7.2. Im Falle einfacher oder leichter Fahrlässigkeit des DRK-Vertragspartners oder eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen ist die Haftung des DRK-Vertragspartners bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten der Höhe nach beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden; wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Teilnehmer vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

    7.3. Abweichend von den im vorangehenden Absatz genannten Bestimmungen haftet der DRK-Vertragspartner unbegrenzt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des DRK-Vertragspartners beruhen.

    7.4. Der DRK-Vertragspartner haftet nicht für die Leistungen der im Notfall durch die Vermittlung des DRK-Vertragspartners tätig werdenden Dritten.

    7.5. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso unberührt wie die Haftung aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die eine Verantwortlichkeit auch ohne Verschulden vorsehen.

    7.6. Die beiderseitige Haftung ist im Falle höherer Gewalt, insbesondere Sturm, Gewitter, Hochwasser, Erdbeben und ähnlichem ausgeschlossen. Der DRK-Vertragspartner kann für Beeinträchtigungen und Störungen der Strom-, Telefon-, Mobilfunk- und Datennetze und der dazugehörigen Leitungen nicht haftbar gemacht werden.

     

    8. Kündigung / Beendigung des Vertrages

    8.1. Ist der Vertrag auf eine bestimmte Dauer geschlossen, endet der Vertrag durch den im Vertrag vereinbarten Zeitpunkt.

    8.2. Ist der Vertrag auf unbestimmte Dauer geschlossen, ist dieser von beiden Seiten zum Monatsende unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen kündbar. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

    8.3. Der DRK-Vertragspartner kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist aus wichtigem Grunde kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor: – bei Missbrauch des Hausnotrufsystems durch den Teilnehmer; – wenn der Teilnehmer für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Entrichtung des Entgelts im Verzug ist oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Entrichtung des Entgelts in Höhe eines Betrages in Verzug gekommen ist, der das Entgelt für zwei Monate erreicht.

    8.4. Im Falle des Ablebens des Teilnehmers endet dieser Vertrag zum Ende des Monats, in dem der Teilnehmer verstorben ist, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Etwaige Differenzbeträge, die der Teilnehmer im Voraus erbracht hat, werden durch den DRK-Vertragspartner zurückerstattet.

    8.5. Der DRK-Vertragspartner verpflichtet sich, die ihm überlassenen Schlüssel des Teilnehmers nach Beendigung des Vertragsverhältnisses innerhalb von zwei Wochen zurückzugeben. Die Schlüsselrückgabe erfolgt gemäß Kundenwunsch (Empfangsbestätigung Schlüssel), wenn nicht anders definiert dann gemäß der Erbfolge.

     

    9. Zahlungsbedingungen

    9.1. Für regelmäßige, im Vertrag ausgewiesene Beträge wird keine gesonderte Rechnung erstellt. Für alle anderen Beträge erhält der Teilnehmer eine Einzelrechnung.

    9.2. Monatliche Beträge sind jeweils zum Ersten des Monats fällig. Abweichende Regelungen enthält der Vertrag. Bei Einzelrechnungen ist das Zahlungsziel auf der Rechnung angegeben.

    9.3. Fällige Beträge werden nach Maßgabe der erteilten „Einzugsermächtigung“ als SEPA-Basislastschrift eingezogen. Im Falle eines unberechtigten Widerspruchs gegen eine Lastschrift wird dem Teilnehmer ein Betrag von 10 € in Rechnung gestellt, außer der Teilnehmer weist nach, dass der Schaden nicht entstanden oder geringer ist.

    9.4. Im Falle des Einzugs einer fälligen Forderung per SEPA-Basislastschrift wird der Teilnehmer bei wechselnden Rechnungsbeträgen über das Ausführungsdatum der Lastschrift sowie den Betrag spätestens 2 Tage vor Einzug in Textform unterrichtet (z. B. per Rechnung oder per E-Mail). Bei wiederkehrenden Lastschriften mit gleichen Beträgen erfolgt nur eine einmalige Unterrichtung des Zahlungspflichtigen vor dem ersten Lastschrifteinzug. Dabei werden auch die Fälligkeitstermine der folgenden Abbuchungen angegeben. Sollte das Einzugsdatum nicht auf einen Bankarbeitstag entfallen, erfolgt der Einzug am nächsten Bankarbeitstag.

     

    10. Änderungen des Vertrages und Entgelterhöhungen

    10.1. Der DRK-Vertragspartner ist berechtigt, das Entgelt nach billigem Ermessen anzupassen. Maßgeblich für die Preisbildung sind die Personal- und Sachkosten des Hausnotruf-Dienstes.

    10.2. Änderungen werden dem Teilnehmer mindestens 2 Monate vorher schriftlich mitgeteilt. Die Änderungen werden wirksam, wenn der Teilnehmer nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich widersprochen hat.

    10.3. Widerspricht der Teilnehmer einer Vertragsänderung, steht dem DRK-Vertragspartner ein Kündigungsrecht gemäß Nr. 8.2 zu.

     

    11. Datenschutz / Widerruf

    Die Regelungen und Hinweise zum Datenschutz sind in der Anlage “Hinweise zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten” enthalten und Vertragsbestandteil.

    Die Regelungen zum Widerruf sind in der Anlage “Widerrufsbelehrung” enthalten und Vertragsbestandteil.

     

    12. Sonstiges

    12.1. Der DRK-Servicevertrag für Hausnotruf/Mobilruf unterliegt ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechtes.

    12.2. Kein Mitarbeiter des DRK-Vertragspartners ist berechtigt, vom Vertrag oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende mündliche Vereinbarungen zu schließen. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Kündigungen und Rücktrittserklärungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

    12.3. Sollten einzelne Bestimmungen des Hausnotruf- bzw. Mobilrufvertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.

    12.4. Der DRK-Vertragspartner nimmt nicht am Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

  • Datenschutz im Hausnotruf
    Datenschutz zum DRK-Servicevertrag für den Hausnotruf/Mobilruf

    Hinweise zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten

    Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen kann sich der Teilnehmer wenden?

    Für die Datenverarbeitung ist verantwortlich DRK Kreisverband Rottweil e.V., Krankenhausstr. 14, 78628 Rottweil

     

    Betrieblicher Datenschutzbeauftragter ist der DRK-Landesverband Baden-Württemberg e.V. E-Mail: datenschutz(at)drk-bw.de

    postalisch: DRK-Landesverband Baden-Württemberg e.V., Badstr. 39/41, 70372 Stuttgart

     

    Der Teilnehmer hat ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Postfach 10 29 32, 70025 Stuttgart, Tel.:0711/615541-0

     

    Welche Daten nutzen wir und woher beziehen wir diese?

    Wir verarbeiten insbesondere solche personenbezogenen Daten, die wir im Rahmen des Vertragsschlusses und während der Vertragsdurchführung erhalten haben. Dies sind insbesondere Personalien des Teilnehmers (Name, Adresse und andere Kontaktdaten, Geburtsdatum und ggfs. gesetzlicher Vertreter) bzw. Personalien der benannten Kontaktpersonen (Name, Adresse und weitere Kontaktdaten, Beziehung zum Teilnehmer), die wir von dem Teilnehmer oder von den Kontaktpersonen direkt erhalten haben.

    Zu den verarbeiteten Daten gehören auch besondere Kategorien personenbezogener Daten wie zum Beispiel Gesundheitsdaten, die wir vom Teilnehmer oder dessen Angehörigen/Vertreter erhalten, wie medizinische Befunde, ärztliche Verordnungen, MDK-Gutachten, Bescheide über die Einstufung in Pflegegrade, Dokumentationsdaten aus einer Pflege- und Wunddokumentation etc.

    Zudem werden Aufzeichnungen der Anrufe angefertigt. Dies dient dazu, im Notfall die Hilfeleistung sicherzustellen.

    Zu den verarbeiteten Daten können ferner die im Falle des Mobilrufes im Notfall erforderlichen GSM-Zellortungsdaten gehören.

     

    Wozu verarbeiten wir die Daten und auf welcher Rechtsgrundlage?

    Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung ergeben sich sowohl aus der DS-GVO (Artikel 6 Abs. 1 lit. a) - d), f), 9 Abs. 2 lit. c), h) und i)) als auch dem BDSG (§§ 22 Abs. 1 Nr. 1 b) und c), 24).

    Die Verarbeitung erfolgt vorrangig zur Erfüllung vertraglicher Pflichten (Artikel 6 Abs. 1 b),

    9 Abs. 2 h) DS-GVO), nämlich der Erbringung unserer Leistungen.

    Darüber hinaus verarbeiten wir die Daten über die eigentliche Erfüllung des Vertrages hinaus zur Wahrung berechtigter Interessen von uns oder Dritten (Artikel 6 Abs. 1 f, 9 Abs. 2 f DS-GVO), beispielsweise in folgenden Fällen: Geltendmachung rechtlicher Ansprüche und Verteidigung bei rechtlichen Streitigkeiten.

    Darüber hinaus verarbeiten wir die Daten, um lebensnotwendige Interessen der betroffenen Person oder anderen Personen zu schützen (Artikel 6 Abs.1 lit.d DS-GVO).

    Zudem unterliegen wir diversen gesetzlichen und vertraglichen Anforderungen, welche die Verarbeitung personenbezogener erforderlich machen (Artikel 6 Abs. 1 c), 9 Abs. 2 i) DS-GVO). Dazu gehören unter anderem Meldepflichten an gesetzlich benannte Stellen, zum Beispiel im Falle des Auftretens meldepflichtiger Erkrankungen.

    Eine darüber hinausgehende Verarbeitung bedarf der ausdrücklichen und jederzeit widerruflichen Einwilligung des Teilnehmers.

     

    Wer erhält Ihre personenbezogenen Daten?

    Die personenbezogenen Daten werden nur den Mitarbeitern oder Dritten zugänglich gemacht, die für die entsprechenden Aufgaben zuständig sind. Gesundheitsdaten werden nur den Mitarbeitern oder Dritten zugänglich gemacht, die einer entsprechenden Schweigepflicht unterliegen und unter deren Verantwortung verarbeitet oder gegenüber denen, die ausdrücklich von der Schweigepflicht entbunden worden sind. Die Entbindung von der Schweigepflicht können Sie gemäß Anlage 6 veranlassen. Diese Entbindung muss jedoch nicht erteilt werden. In diesem Fall sind Sie selbst verantwortlich den betroffenen Empfängern die notwendigen Daten mitzuteilen. Dadurch kann es zu Verzögerungen beim Ergreifen der notwendigen Maßnahmen kommen.

    Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies für die Vertragsdurchführung oder aus den oben dargestellten Gründen erforderlich ist.

    Auch von uns eingesetzte Auftragsverarbeiter können zu den genannten Zwecken Daten erhalten. Dies sind beispielsweise unsere IT-Dienstleister, aber auch von uns mit der Abrechnung der Leistungen beauftragte Abrechnungsunternehmen oder Callcenter Diese sind vertraglich verpflichtet, die Daten ausschließlich für die von uns vorgegebenen Aufgaben und gemäß unserer Weisungen zu verarbeiten. Dies haben wir durch entsprechende Verträge und eine sorgfältige Auswahl sowie laufende Kontrolle der Dienstleister sichergestellt.

     

    Wie lange werden die Daten gespeichert?

    Soweit erforderlich, verarbeiten wir Ihre Daten für die Dauer des Vertragsverhältnisses, was auch die Anbahnung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses umfasst. Die Daten können über die Beendigung des Vertrages hinaus verarbeitet werden, soweit dies zur Abwicklung des Vertrages, zur Rechtsverfolgung bzw. –verteidigung oder zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist. So unterliegen wir verschiedenen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten, die sich beispielsweise aus dem Handelsgesetzbuch (HGB), der Abgabenordnung (AO) oder anderen Gesetzen ergeben. Die dort vorgegebenen Fristen zur Aufbewahrung und Dokumentation betragen in der Regel zwischen zwei und zehn Jahren.

    Die Speicherdauer im Falle der Abwicklung des Vertrages, zur Rechtsverfolgung bzw. –verteidigung beurteilt sich nach den gesetzlichen Verjährungsvorschriften, die zum Beispiel nach den §§ 195 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) in der Regel drei Jahre, in besonderen Fällen auch bis zu dreißig Jahren betragen können.

    Nach Erledigung des Notfalls wird die Gesprächsaufzeichnung nur dann verwendet, wenn dies zur Abwicklung etwaiger Beanstandungen im Einzelfall erforderlich ist und ansonsten umgehend gelöscht.

     

    Welche Rechte haben der Teilnehmer und andere betroffene Personen?

    Der Teilnehmer und andere betroffene Personen haben das Recht auf Auskunft sowie auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung der über sie erhobenen Daten, auf Widerspruch gegen die Verarbeitung sowie das Recht aus Datenübertragbarkeit. Eine Einwilligung kann die betroffene Person jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

    Einen Widerspruch bzw. Widerruf richten Sie bitte an den Verantwortlichen bzw. den Datenschutzbeauftragten. Die Kontaktdaten finden Sie im ersten Abschnitt dieser Hinweise.

     

    Müssen personenbezogene Daten zur Verfügung gestellt werden?

    Im Rahmen des Vertrages muss der Teilnehmer die Daten zur Verfügung stellen, die für den Abschluss, die Durchführung, Beendigung und Abwicklung des Vertrages erforderlich sind oder zu deren Erhebung wir gesetzlich verpflichtet sind. Ohne diese Daten werden wir in der Regel den Abschluss eines Vertrages ablehnen oder einen bestehenden Vertrag nicht mehr durchführen können und gegebenenfalls beenden müssen.

    Daten, welche für die Vertragsdurchführung nicht erforderlich sind, stellen Sie auf freiwilliger Basis zur Verfügung.

     

     

Wie geht es weiter?

Unsere Mitarbeiterinnen des Hausnotrufteams stehen Ihnen für Fragen und Informationen jederzeit gerne zur Verfügung.