
Im Herbst und Winter 2025 findet bei uns im Landkreis Rottweil unsere diesjährige Fördermitgliederwerbung statt.
Wir arbeiten hierzu mit der Firma Kober GmbH zusammen. Informationen zu unserem Fundraisingparter finden Sie unter dem folgenden Link: deinferienjob.com/unsere-partner-organisationen/mitgliederwerbung-mit-fundraising-dienstleistern/
Fragen zur Aktion beantworten wir gerne per Mail an foerdermitglieder(at)kv-rottweil.drk(dot)de oder telefonisch unter der Tel. 0741 479-212.



Unser Aufgabengebiet ist sehr vielfältig, Ihr Beitrag unterstützt unsere Arbeit überall dort, wo wir ehrenamtlich tätig sind.
Direkt in den Ortsvereinen, beispielsweise:
Im Helfer-vor-Ort-System zur schnellen erste Hilfe bei Unfällen und Notfällen
In den Bereitschaften als Sanitätsdienst z.B. bei Großveranstaltungen und der Bereitstellung von Notunterkünften und Mahlzeiten bei größeren Schadenslagen
Bei der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Jugendrotkreuz
Durch Gesundheitsprogramme und –kurse mit z. B. Gymnastikangeboten
Indirekte Unterstützung im Kreisverband, beispielsweise:
Die Bergwacht, den Betreuungsdienst, die Demenzgruppe, die Diabetikerselbsthilfegruppen, die Glücksmomente, das Kleiderlädle, die Psychosoziale Notfallversorgung, den Schulsanitätsdienst mit dem Engagement in Kindergärten und Schulen, den Suchdienst und des Tafelladens
Das Deutsche Rote Kreuz ist Teil einer internationalen Bewegung, die Menschen direkt hilft oder Hilfe vermittelt:
Das DRK hilft, wo Menschen sich aus eigenen Kräften nicht helfen können. Dazu braucht es ein starkes und lebendiges Deutsches Rotes Kreuz – und Sie!
Leistungen für unsere Rotkreuzmitglieder:
DRK-Flugdienst
(Rückholung bei Bedarf mit dem Flugzeug.)
Der DRK-Kreisverband Rottweil e.V. bietet seinen Mitgliedern kostenlos weltweiten Rückholdienst an, sofern eine medizinische Notwendigkeit ärztlich bescheinigt wird. Der DRK-Flugdienst arbeitet mit den Botschaften im Ausland und dem ärztlichen Dienst der Lufthansa zusammen.
Bodengebundener Rückholdienst
Durch Rechtsprechung der Gerichte dürfen gesetzliche Krankenkassen die Kosten einer Rückholung nicht übernehmen. Dies gilt auch für die bodengebundene Rückholung innerhalb Deutschlands oder aus dem angrenzenden Ausland.
Sofern aus ärztlicher Sicht keine Einwände bestehen, holen wir Sie mit einem unserer Krankenwagen in Ihr Heimatkrankenhaus zurück. Anspruch auf Rückholung an einem bestimmten Tag besteht nicht.
Kosten für das Mitglied, den Ehepartner und kindergeldberechtigte Kinder entstehen nicht. Die Individuelle Kostenübernahme teilen wir Ihnen auf Anfrage im jeweiligen Schadensfall mit.
Weitere Vergünstigungen für Rotkreuzmitglieder
Neben den Leistungen des DRK-Flugdienstes und dem bodengebundenen Rückholdienst bieten wir unseren Rotkreuzmitgliedern, sowie deren Ehepartnern weitere Leistungen an:
Erste-Hilfe-Kurse:
In Ihrer Fördermitgliedschaft ist einmal im Kalenderjahr die kostenlose Teilnahme an einem Kurs aus unserem Kursangebot im Erste-Hilfe-Programm enthalten.
Kindergeldberechtigte Kinder sind von diesem Angebot ausgeschlossen.
Spendenbescheinigungen
Spenden oder Mitgliedsbeiträge bis zu 300,00 € werden von Ihrem Finanzamt aufgrund Ihres Bankbelegs als steuermindernd anerkannt.
Eine Spendenbescheinigung stellen wir Ihnen bei Bedarf aus.